Für verschiedene Webangebote ist es in Einzelfällen gerechtfertigt, den anonymen Zugriff zu blockieren. Kommerzielle Anbieter müssen Nutzer idenfizieren, um eine gültigen Vertrag schließen zu können. Bei Wikipedia ist die Auswertung der IP-Adresse ein Teil der Qualitätskontrolle.

Im allgemeinen gilt jedoch nach §13 (6) TMG, das Anbieter von Diensten im Internet verpflichtet sind, eine anonyme Nutzung der Angebote zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

JonDonym und Tor bieten Unterstützung für die Sonderfälle. Diese Techniken sind maßvoll einzusetzen und auf das Notwendige zu beschränken. Der einfache, lesende Zugriff auf Angebote sollte stets auch anonym möglich sein.

Die Dienste offerieren folgende Angebote:
Lizenz: Public Domain