Es ist erkennbar, wohin die Reise gehen soll. Die Räder rollen bereits. Es wird Zeit, ein neues Reiseziel zu buchen, bevor der Zug endgültig abgefahren ist.

Die Kriminaliserung der Protestler gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm als Terroristen, die Diskussion um die weiträumige Funkzellenauswertung anläßlich einer Anti-Nazi-Demo in Dresden 2011 oder das Gutachten des Bundesdatenschutzbeauftragten zum "Staatstrojaner" sind kleine, praktische Beispiele für die gesellschaftlichen Defizite bei der Begrenzung der Überwachung.

Die Aufarbeitung des NSU-Skandal und die hilflosen Versuche des Untersuchungsausschuß des Bundestages zur Aufklärung der Kooperation des BND mit den US-Geheimdiensten im Rahmen der globalen Überwachung zeigen, dass die Geheimdienste derzeit außerhalb jeder gesellschaftlichen Kontrolle agieren. Nach einem Bericht des Menschenrechtskommissar des Europarats ist die Kontrolle der Geheimdienst in allen EU-Länder sehr mangelhaft.

Die anlasslose Massenüberwachung durch unkontrollierbare Geheimdienste gefährdet die Demokratie.
In einer total überwachten Welt könnten politische Bewegungen im Keim erstickt werden, ohne dass die Gesellschaft das mitbekommt. Etwa wenn die umfangreichen Informationen der Geheimdienste in die falschen Hände geraten oder wenn die Dienste selbst sie zu nutzen trachten. Womöglich tun sie das sogar bereits, ohne dass wir das wissen.
Der teilweise erfolgreiche Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Vorratsdatenspeicherung, Zugangserschwernisgesetz, Online Durchsuchung, Großer Lauschangriff usw. reicht nicht aus. Die gesellschaftlich ausgehandelten Normen (Gesetze, Urteile des BVerfG...) zur Begrenzung der anlasslosen Massenüberwachung werden nicht respektiert sowie systematisch und ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen missachtet.

Gedanken für eine Gegenstrategie (kleine Schritte)

  1. Die Einhaltung der Normen für Polizei und Geheimdienste, die in einer demokratischen Diskussion ausgehandelt und als Gesetze bzw. Urteile des BVerfG niedergeschrieben sind, muss kontrolliert werden. Eine optionale Kontrolle ist unbrauchbar.

    Auf der Veranstaltung "Soziale Bewegungen im Digitalen Tsunami" hat Dr. Thilo Weichert (ULD) die Situation aus Sicht des Datenschutz treffend beschrieben:
    "Die Polizeibehörden fragen uns nur, wenn sie wissen, das wir unser Ok geben."
  2. Verstöße der Geheimdienste gegen geltendes Recht müssen geahndet werden, so wie es bei Verstößen gegen Gesetze auf anderen Gebieten üblich ist. Bisher agieren Straf­verfolger und Geheimdienste anscheinend in einem "rechtsfreien Raum". Übertretungen der zulässigen Grenzen haben keine oder harmlose Konsequenzen.

    Der ehemalige Geheimdinestkontrolleur Wolfgang N. fordert ein Sonderstrafrecht für Geheimdienstmitarbeiter. Er fordert, dass Geheimmdienstmitarbeiter sich strafbar machen, wenn sie parlamentarische Kontrollgremien belügen und eine Kontrolle der Dienste behindern. Anderenfalls wird es so weitergehen wie bisher, dass BND und Verfassungschutz das Gesetz brechen können ohne Konsequenzen zu fürchten.
  3. Die Besetzung der Posten von Entscheidungsträgern bei Polizei und Geheimdiensten sollte mit Personen erfolgen, die sich dem ausgehandelten Konsens verpflichtet fühlen.

    Wenn der neue Polizeipräsident von Dresden die weiträumige Funk­zellen­überwachung in Dresden für richtig hält und in einer ähnlichen Situation wieder zu diesem Mittel greifen will, obwohl es für rechtswidrig erklärt wurde, dann ist er für die Aufgabe einfach ungeeignet.
    "Wurde hier bewusst auf dem Rechtsstaat rumgetrampelt – oder sind die Verantwortlichen einfach so doof?" (lawblog)
  4. Auf Basis des §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) wurden in den letzten Jahren so gut wie keine Verurteilungen ausgesprochen. Die sehr weit gehenden Befugnisse für Ermittlungen nach diesem Paragraphen wurden jedoch mehrfach genutzt, um politische Aktivisten auszuforschen. Mehrfach haben verschiedene Gerichte die Anwendung des §129a StGB durch Ermittlungsbehörden für illegal erklärt. Dieser Missbrauch der Anti-Terror Befugnisse muss gestoppt und evaluiert werden.
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